BRÖTCHEN

Brötchen, Semmel, Weck, Weckerl oder Schrippe. Brötchen werden in vielen Varianten hergestellt und haben regional verschiedene Namen. Man zählt sie zu den Kleingebäcken.

Die Begriffsbestimmung von Kleingebäck in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission lautet wie folgt:

 

“Kleingebäck entspricht den Anforderungen an Brot, sofern nicht in Abschnitt III (Besondere Beurteilungsmerkmale für Kleingebäck) etwas anderes beschrieben ist. Das Gewicht des Einzelstücks liegt nicht über 250 g.”

 

Im Codex Alimentarius Austriacus heißt es in der Beschreibung zu “Semmeln”:

 

“Weißgebäck”, wie Semmeln (Kaisersemmeln, Langsemmeln, Kärntner Semmeln usw.), Laibchen (Laberl), Weckerl, Stangerl, Kipferl oder andere Ausformungen mit bestimmter ortsüblicher Bezeichnung, wird aus Weizenauszugsmehl oder Weizenkoch- und -backmehl hergestellt, dem bis zu 10% des Gesamtgewichts der Mahl- und Schälprodukte Roggenvorschussmehl zugefügt werden kann. Kleinere Ausformungen werden als “Jour-Gebäck” bezeichnet. Das Mindestausbackgewicht der Semmel beträgt 46 g.”

 

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