Foto: © Süßstoff Verband e.V.
Anja Roth, Diplom-Oecotrophologin, DFJS Fachjournalistin, selbstständig mit eigener Praxis für Ernährungstherapie in Köln, seit 2001 für den Süßstoff-Verband e.V. im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs tätig
Seit über 100 Jahren werden Süßstoffe in Deutschland als zuckerfreie Süßungsalternativen genutzt. Vieles hat sich über die Jahrzehnte geändert, manches hat Bestand und Neues ist dazugekommen. Doch bis heute gibt es immer wieder Diskussionen um die „künstlichen“ Süßungsmittel. Nicht sicher? Machen hungrig? Verursachen Übergewicht und Diabetes? Woher kommen diese Vorbehalte und was ist dran? Aber nicht nur neue Süßungsmittel, sondern auch politische Forderungen werden die Zukunft der Süße mitbestimmen.
Alles begann im Jahr 1878, als Constantin Fahlberg bei Laborarbeiten zufällig auf eine extrem süß schmeckende Substanz stieß. Der erste Süßstoff – Saccharin – war entdeckt! Nach zahlreichen Selbstversuchen – er konsumierte täglich 10 g Saccharin – und weiterführenden Tierversuchen, eröffnete er 1887 die erste Saccharinfabrik der Welt in Magdeburg und lieferte die ersten Chargen Saccharin aus – der Erfolg ließ nicht lange auf sich warten. Als preisgünstige Alternative zum damals sehr teuren Zucker erfreute sich der industriell hergestellte Süßstoff großer Beliebtheit in der Bevölkerung. Statt einer großen Erfolgsgeschichte begann allerdings stattdessen ein turbulentes Auf und Ab, zwischen wirtschaftlichen Interessengruppen, der Steuergesetzgebung, Schmugglerbanden und zwei Weltkriegen. Doch Saccharin konnte seinen Stellenwert behaupten und ist seit über 100 Jahren für viele Menschen die kalorienfreie Süße schlechthin. Zwischenzeitlich sind in der Europäischen Union insgesamt 11 Süßstoffe als sicher eingestuft und für die Verwendung als Zusatzstoffe zugelassen. Je nach Geschmack, Süßintensität und technologischen Eigenschaften, werden sie einzeln oder in Mischungen verwendet, immer mit dem Ziel, den kalorienfreien Süßgeschmack zu liefern.
Konkurrenz um die Süße
Schon bald, nachdem Fahlberg seine Saccharinfabrik gegründet hatte, meldete sich die Zuckerindustrie aus Österreich zu Wort und verlangte ein Verbot des Konkurrenzproduktes – blieb mit ihren Forderungen allerdings erfolglos. Im Gegenteil, die Saccharinproduktion wurde neben Fahlberg auch von der Heyden AG vorangetrieben, der 1891 sogar ein deutlich preisgünstigeres Herstellungsverfahren gelang. Das führte in den Folgejahren dazu, dass der Zuckerabsatz rückläufig wurde. So war es nicht verwunderlich, dass 1894 die Zuckerproduzenten Sturm gegen das Saccharin liefen und erste Pressemitteilungen verbreitet wurden, nach denen Saccharin der Gesundheit schaden sollte. In den Jahren 1902 bis 1939 wurden wegen wirtschaftlicher Interessen und den Auswirkungen des 1.Weltkrieges insgesamt 5 Süßstoffgesetze erlassen, um entweder den Einsatz, den Verkauf oder den Preis zu reglementieren oder sogar Verbote ausgesprochen – Saccharin durfte dann nur noch für Diabetiker und nur in Apotheken verkauft werden.
Die Lust auf Süße – Der Schmuggel boomt
Das Saccharinverbot ließ den Schmuggel blühen. Einfuhrzölle in manchen Ländern verschärften die Situation zusätzlich. So wurden in den Jahren 1904 bis 1915 über 1.500 Personen wegen Vergehens gegen das Süßstoffgesetz bestraft. Saccharin wurde in Kleidung eingenäht, in Champagnerflaschen, Katzenkäfigen oder Särgen versteckt, in kleinsten Mengen per Brief oder zentnerweise in Heringsfässern versendet. Das bayerische Grenzdorf Bischofsreut veranstaltete regelmäßig Prozessionen mit einer hohlen Statue des heute legendären „Saccharin-Heiligen“ Johannes Nepomuk – voll der Schmuggelware für das benachbarte Böhmen.
Ebenso wie der Erste Weltkrieg brachte auch der Zweite Weltkrieg eine Zuckerknappheit mit sich und wieder reagierte die Regierung mit der Aufhebung aller Beschränkungen zur Saccharinherstellung. Damit konnte, wenn auch nur über Lebensmittelkarten, das durch die Zuckerzuteilung nicht ausreichend abgedeckte Süßverlangen befriedigt werden.
Süßstoffe nicht nur für Diabetiker
Im Rezeptbüchlein „100 erprobte Rezepte“ aus dem Jahr 1934, herausgegeben von der Deutschen Süssstoff – Ges. m.b.h., werden neben der Verwendung des Saccharins bei der „Zuckerkrankheit“, auch die Vorteile für Gesunde angepriesen: „Was dem Kranken dienlich ist, wird dem Gesunden nicht schaden. Es wird heute der Süßstoff in zahlreichen Haushaltungen zur Bereitung von vielerlei Speisen und Getränken verwendet und bildet ein praktisches Süßmittel in der Hand der klugen Hausfrau.“ Aber auch die wirtschaftlichen Vorteile gegenüber Zucker werden hervorgehoben: „…Hausfrauen dienen, ihnen sparen helfen und zeigen soll, wie eben Süßstoff eigentlich zu allen Speisen geeignet, vollkommen unschädlich ist und in einer Zeit des immer und überall knappen Wirtschaftsgeldes Summen für andere lebenswichtige Dinge freigibt.“ Rezepte von Apfelsuppe bis Zwiebackpudding, aber auch Backrezepte wie für Marmorkuchen, Biskuitrolle und Hefeteig werden der „fortschrittlichen Hausfrau“ mit Süßstoff zubereitet vorgestellt, damit sie nicht in eine „Hausfrauen-Scheuklappen-Taktik“ verfällt.
Übrigens: dass die Rezepte auch heute noch gelingen und schmackhafte Ergebnisse liefern, zeigt der Süßstoff-Verband in Backvideos auf seinem „So-suess-wie-Du-TV Kanal“ bei YouTube.
In den 1950er-Jahren stieg das Zuckerangebot wieder und folglich sank die Süßstoffnachfrage. Von Beginn an hatten bei der Vermarktung von Süßstoffen die besonderen physiologischen Wirkungen im Vordergrund gestanden und so wurden Saccharin und Cyclamat – das ebenso durch Zufall entdeckt wurde – bei Lebensmitteln eingesetzt, bei denen ein Austausch von Zucker erforderlich schien. Daher blieben Süßstoffe von großer Bedeutung für Diabetiker. Diese Zweckbestimmung der Süßstoff-Verwendung fand dann auch Eingang in die deutsche Rechtsetzung und so wurden Saccharin und Cyclamat 1963 in der Bundesrepublik in die Verordnung zu diätetischen Lebensmitteln aufgenommen und zugelassen „für diätetische Lebensmittel, die für Diabetiker bestimmt sind, sowie für diätetische Lebensmittel, die dafür bestimmt sind, die Zufuhr von Kohlenhydraten, Fetten und Eiweißstoffen (Nährstoffen) zu verringern“.
Stand in den 1930er-Jahren noch die Einsparung von „Wirtschaftsgeldern“ im Vordergrund, so stand in den 1960er-Jahren eher die gute Figur im Fokus. In Deutschland kamen zu dieser Zeit unter dem Markennamen „natreen diätsüße“ Süßstofftabletten und Flüssigsüße auf den Markt, die mit dem Slogan „weg mit all‘ den Kalorien“ werben. Auch in „Eine süße Fibel“ von 1960 heißt es dazu: „Unser Süßstoff Saccharin ist viel süßer als Zucker. Diese Tatsache verlangt weise Dosierung, sie bedeutet aber auch Sparsamkeit und kalorienmäßig gesehen, Entlastung ohne Entbehrung. Warum zuerst viele Kalorien aufnehmen, um sie dann durch Fasten und nicht immer ganz ungefährliche Abführmittel wieder loszuwerden? Viel klüger ist es, von vornherein weniger Kalorien seinem Körper zuzuführen.“
Süßstoff unter Verdacht
Rohstoff-, Herstellungs- und Wettbewerbsfragen veranlassten die Süßstoffhersteller, sich 1966 zu einer losen Arbeitsgemeinschaft – der Arbeitsgruppe Cyclamat – zusammenzuschließen. Gerade rechtzeitig, um auf die Vorwürfe zu reagieren, die in den Folgejahren kursieren sollten. Zwischen 1967 und 1970 entbrannte ein regelrechter Studienkrieg um Cyclamat. Während die einen Wissenschaftler an Versuchstieren einen Zusammenhang zwischen Cyclamat und Blasenkrebs gefunden haben wollten, lieferten andere Wissenschaftler Gegenbelege. In den Medien verbreiteten sich die negativen Schlagzeilen rasend, während Richtigstellungen fast untergingen.
Obwohl die Qualität der durchgeführten Tierversuche stark diskutiert wurde, kam es letztlich in den USA 1969 zum Verbot von Cyclamat, da hier die sogenannte „Delaney-Klausel“ Anwendung fand. Sie besagt: „Kein Zusatzstoff darf als sicher erachtet werden, der nach Aufnahme durch Menschen oder Versuchstieren Krebs erzeugt oder wenn sich in geeigneten Versuchen zur Bewertung von Lebensmittelzusatzstoffen herausstellt, dass in Menschen oder Tieren Krebs hervorgerufen wird.“ Fraglich war allerdings, ob es sich bei den Versuchen auch um „geeignete“ Versuche gehandelt hatte. Schließlich waren den Ratten als Versuchstiere extrem hohe Süßstoffmengen verabreicht worden. Obwohl zeitgleich mit dem Verbot in den USA die Zulassung von Cyclamat in Großbritannien und anderen europäischen Staaten erfolgte, ist es in den USA bis heute verboten.
Süßstoffe bekommen Schützenhilfe
Im Jahr 1970 wurde in Köln der Süßstoff Verband e.V. gegründet und löste damit die Arbeitsgruppe Cyclamat ab. Zu seiner Aufgabe zählte es, neben rechtlichen Belangen auch eine systematische Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Bevölkerung durchzuführen. Ein Ziel war es auch, rechtlich der Diffamierung durch die Zuckerlobby entgegenzuwirken. So wurde beispielsweise eine Werbeagentur, die für die Wirtschaftsvereinigung Zucker tätig war und einen Anti-Süßstoff-Artikel mit dem Titel „Schleichendes Gift in Millionen Kaffeetassen“ verbreitete, vom Landgericht Hamburg verurteilt, sich sittenwidrig verhalten zu haben.
Weniger wegen der Unbedenklichkeit und des Nutzens, sondern vielmehr (mal wieder) als Helfer in der Not, profitierte die Süßstoffindustrie von einer erneuten Zuckerkrise. Der Grund für die Krise: Mit steigendem Wohlstand nicht nur in den Industriestaaten war der Zuckerverbrauch rapide gestiegen – von 55 Millionen Tonnen auf etwa 85 Millionen Tonnen 1974, während von 1964 bis 1970 die Produktion hinter der Nachfrage herhinkte. Im Dezember 1974 erschien im Spiegel der Artikel: „Zucker ist knapp wie in Kriegszeiten. Binnen Jahresfrist haben sich die Weltmarktpreise fast verfünffacht.“ Im Artikel heißt es: „Derzeit jagen Händler und Spekulanten in aller Welt nach dem süßen Rohstoff und treiben so die Preise auf nie gekannte Höhen. Die Weltmärkte sind leergefegt und in vielen Ländern ist das süße Leben längst vorüber. Weil Zucker knapp und teuer ist, hamstern in England Caféhausgäste Würfelzucker, schlagen sich biedere Hausfrauen um letzte Vorräte in den Ladenregalen. Ein Supermarkt in Wimbledon verkaufte zeitweilig Zucker nur noch achtmal am Tag zur vollen Stunde für jeweils zehn Minuten. In Amerika trieb das knappe Angebot die Zuckerpreise derart hoch, dass sogar Supermärkte ihre Kunden auffordern, aufs Süße zu verzichten.“ Und weiter: „Wie einst in Kriegszeiten sollen sich Europas Verbraucher wieder auf Zuckerersatz besinnen.“ Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft „empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Möglichkeit einer Änderung ihrer Rechtsvorschriften zu prüfen, um die Verwendung von Saccharin und anderen Süßstoffen für zulässig zu erklären“.
Das Blatt sollte sich für die Süßstoffe aber schon wenige Jahre später wieder wenden, als die EG-Kommission angesichts eines riesigen Zuckerüberschusses zur Einschränkung des Saccharinverbrauchs – „aus gesundheitlichen Gründen“, wie es hieß – aufrief.
Süßstoffe werden modern
Neben der Verwendung von Süßstofftabletten und Flüssigsüße setzten sich auch immer mehr die mit Süßstoffen gesüßten Erfrischungsgetränke durch und in der Fachwelt wurde über neue Süßstoffe berichtet, um das Angebot neben Saccharin und Cyclamat zu erweitern, denn Alternativen zum Zucker schienen angesichts der Ausbreitung von Zivilisationskrankheiten wie Übergewicht und Diabetes dringend vonnöten zu sein.
Mit Aspartam kam dann in den 1980er-Jahren ein bereits 1965 vom US-Chemiker James M. Schlatter zufällig entdeckter Süßstoff auf den Markt. Der aus den Eiweißbausteinen L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin zusammengesetzte Süßstoff sorgte allerdings fast von Beginn an für Schlagzeilen, obwohl diese Bausteine auch von Natur aus in proteinhaltigen Lebensmitteln wie Fleisch, Milchprodukten und Gemüse vorkommen. Bis heute findet man trotz umfangreicher Untersuchungen und mehrfacher Sicherheitsbestätigungen immer noch negative Aussagen über Aspartam: völlig unbegründet, denn Aspartam wurde wiederholt und sehr umfangreich von internationalen Expertenkomitees geprüft und zuletzt 2013 in seiner Sicherheit bestätigt.
Süßstoffe mit Recht auf dem Markt
1994 wurde in der Europäischen Union der Einsatz von Süßstoffen durch die „Süßungsmittel-Richtlinie“ (94/35/EG) geregelt, die 1998 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das erleichterte nicht nur den freien Warenverkehr innerhalb Europas, sondern war auch eine gute Basis für die notwendige Aufklärung und Sicherheit der Verbraucher. Zunächst wurden die Süßstoffe Acesulfam-K, Aspartam, Cyclamat, Neohesperidin DC, Saccharin und Thaumatin zum Gebrauch in festgelegten Lebensmittelgruppen zugelassen. Im Jahr 2004 wurden mit der Änderungsrichtlinie 2003/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates zusätzlich die beiden Süßstoffe Sucralose und Aspartam-Acesulfam K-Salz zugelassen. Abgelöst wurde die Richtlinie dann 2008 durch die noch heute gültige Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Mit der Richtlinie 2009/163 EU erhielt im Januar 2010 Neotam die Zulassung in der Europäischen Union und der Einsatz der Steviolglycoside wurde kurz danach ebenfalls genehmigt. Das jüngste Mitglied in der Familie der Süßstoffe ist das Advantam. Besonders an diesem Süßungsmittel ist seine bis zu 37.000fache Süßkraft im Vergleich zu Zucker (Saccharose), sodass bereits winzigste Mengen genügen, um einem Lebensmittel süßen Geschmack zu verleihen. Auf den Weg zur Zulassung hat sich mit Brazzein ein weiterer Protein-Süßstoff gemacht. Der natürlicherweise in der afrikanischen Beere Pentadiplandra brazzeana Baillon vorkommende hochintensive Süßstoff verfügt über ein hohes Süßungspotenzial. Im Rahmen ihrer als „Joint Development Agreement“ (JDA) neu vereinbarten Partnerschaft wollen die Firmen Roquette und BRAIN AG jetzt die Zulassung des Protein-Süßstoffs im Lebensmittel-Sektor vorantreiben. Mit der Zulassung wird in 3-4 Jahren gerechnet.
Das Aus für Diabetikerlebensmittel
Bis in die 80er-Jahre galt in der Ernährungstherapie von Diabetes mellitus ein Verbot von Zucker. Deshalb schrieb auch die Diät-Verordnung aus den 60er-Jahren für Diabetiker-Lebensmittel den Austausch von Haushaltszucker vor. Anstelle dessen durften zum Süßen kalorienfreie Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe und Fruchtzucker (Fruktose) zugesetzt werden. Dadurch enthielten Diabetiker-Lebensmittel oft die gleiche Kalorienmenge wie ein normales Vergleichsprodukt, zu viel Fett und ein ungünstiges Fettsäuremuster.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse führten zu einem Wandel in der Empfehlung zur Ernährung bei Diabetes. Vor allem die verwendete Fruktose war in den letzten Jahren stark in die Kritik geraten. Um diesen Erkenntnissen Folge zu leisten, wurde der §12 der Diätverordnung, welcher spezielle Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Diabetiker regelte, gestrichen und diese Lebensmittel somit abgeschafft. Produkte mit dem speziellen Diabetiker-Hinweis „Geeignet zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus“ durften nur noch bis Oktober 2012 in Verkehr gebracht werden.
Süßstoffgesüßte Produkte waren nicht generell von den Änderungen des §12 der Diätverordnung betroffen. Zwar durften bis in die 1990er-Jahre Süßstoffe nur in speziellen diätetischen Lebensmitteln eingesetzt werden, was aber durch die europäische Süßungsmittelrichtlinie, welche 1998 in Form der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt wurde, geändert worden war. Seitdem ist der Einsatz von Süßstoffen auch in kalorienreduzierten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten Lebensmitteln erlaubt.
Feine Backwaren und die Süßstoffe
Die Verwendung von Süßungsmitteln in „Feinen Backwaren für besondere Ernährungszwecke“ war früher durch die Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigt. Lebensmittel der Gruppe „Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke“ deckten „Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker)“ ab, die durch die Richtlinie 89/398/EWG des Rates geregelt waren. Durch den Wegfall der „Diabetikerlebensmittel“ war damit die Zulassung zur Verwendung von Süßstoffen in feinen Backwaren nicht länger gerechtfertigt und diese Erzeugnisse sollten nicht länger in Verkehr gebracht werden. In der Folge wurde die Zulassung für Süßstoffe in der Lebensmittelkategorie 07.2 „Feine Backwaren“ deutlich reduziert. Erlaubt sind Süßstoffe derzeit nur noch entweder für Eistüten und – waffeln ohne Zuckerzusatz oder Ess- und Backoblaten. Zur Zeit liegt der Europäischen Kommission ein Antrag vor, ein Risk-Assessment und eine Sicherheitsbewertung durchzuführen zum Einsatz von Sucralose für energiereduzierte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte feine Backwaren.
Was drin steckt – steht drauf
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt für Lebensmittel die Lebensmittelinformations-Verordnung, kurz LMIV genannt. Vorher wurden Süßstoffe unter dem Klassennamen „Süßstoff“ und dem jeweiligen Namen des Süßstoffes oder der E-Nummer, also beispielsweise „Süßstoff Saccharin“ oder „Süßstoff E 954“ im Zutatenverzeichnis genannt. Seit 2014 steht im Zutatenverzeichnis nur noch der Klassenname „Süßungsmittel“, sowohl für Süßstoffe als auch für Zuckeraustauschstoffe, danach folgen Name oder E-Nummer. Für den Verbraucher wird es dadurch schwieriger, Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe voneinander zu unterscheiden. Das zeigt auch die Verbraucherbefragung „Süße Claims“ des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale e.V.
Mythos Süßstoff
Über die Jahrzehnte hinweg kamen immer wieder Fragen auf zu Süßstoffen, die sich zum Teil regelrecht zum Mythos mauserten und sich entsprechend in den Medien immer wieder verbreiten. Manche Mythen haben ihren Ursprung vor hundert Jahren, andere sind neueren Ursprungs und zum Teil – wie die Aussagen über Aspartam – nicht mehr zu ihrem Ursprung zurück nachvollziehbar. Wieder andere erscheinen zunächst logisch, wie der „Einsatz von Süßstoffen in der Schweinemast“, oder der „Heißhunger durch Süßstoffe“, wenn man die Hintergründe nicht kennt. Auch die in den letzten Jahren stärker in den Fokus gerückte Darmmikrobiom-Forschung bringt Süßstoffe in die Diskussion.
Eine Aufklärung ist also auch noch nach über 100 Jahren notwendig und sinnvoll. Dabei ist der Süßstoff-Verband sehr gerne behilflich. „Die 12 größten Süßstoff-Mythen“ finden sich anschaulich erklärt in der gleichnamigen Broschüre des Süßstoff-Verband e.V.
Zukunft der Süße
Ein Ziel der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie (NRI) ist es, den Anteil von Zucker in Lebensmitteln und damit die Gesamtkalorien zu reduzieren. Ursprünglich lag der Fokus also auf der Energiedichte, heute steht auch der süße Geschmack in der Kritik. Eine generelle Reduzierung von Süße, eine „Süße-Entwöhnung“ oder generelle Süßereduktion wird diskutiert. Als Argument wird eine Theorie zur „Süß-Gewöhnung“ herangezogen. Nach ihr soll eine stark gesüßte Ernährung zu einer veränderten Wahrnehmung von süßen Lebensmitteln und zu einer Gewöhnung an den süßen Geschmack bei Kindern führen, die zu einem übermäßigen Zuckerkonsum und einer Gewichtszunahme im Erwachsenenalter führen könne.
Jedoch ist die These eine Vermutung, wissenschaftliche Belege fehlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist in seinem Zwischenbericht zur NRI sogar in einer Fußnote auf den „erheblichen Forschungsbedarf“ hin, um die These einer Süßgewöhnung durch den Verzehr süßer Lebensmittel bestätigen zu können. Vielmehr zeichnet die Studienlage ein anderes Bild, denn viele Studien unterstützen diese These dezidiert nicht: Sie zeigen auf, dass der Konsum von süßen Lebensmitteln und Getränken nicht die Präferenz für Süßes beeinflusst. Auch Dr. Kathrin Ohla macht in ihrem Vortrag am Tag der Süße 2021, den der Süßstoff-Verband erstmals veranstaltet hat, deutlich, dass es einen solchen Automatismus nicht gebe. Eine Spirale, der wir willenlos ausgesetzt sind und die durch den Konsum von Süßem zu mehr Lust auf Süßes führt, existiere nicht, so Ohla. Eine aktuelle Arbeit von Trumbo et al ist der These der Süßgewöhnung nachgegangen. Die Experten der Studie kommen zu dem Schluss, dass aktuell kein Glied der vorgeschlagenen Kausalkette empirisch untermauert werden kann. Bereits die Messung der menschlichen Wahrnehmung von Süße in der gesamten Ernährung sei eine Herausforderung, eine allgemein anerkannte Methodik für die Messung müsse zunächst festgelegt werden. Für evidenzbasierte Schlussfolgerungen, so die Autoren, sei es noch zu früh. Es werden weitere Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen einer so genannten Süßeexposition benötigt.
Zusammenfassung
Das Wichtigste: Alle in der EU zugelassenen Süßstoffe sind sicher. Neben der gesundheitlichen Überprüfung wird vor der Zulassung getestet, wie sich Zusatzstoffe im menschlichen Körper verhalten, ob es eine mögliche Anreicherung gibt oder Wechselwirkung mit anderen Wirkstoffen und Nahrungsbestandteilen oder ob es einen Einfluss auf die Nährstoffaufnahme gibt. Erst wenn der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit erbracht ist, wird ein Zusatzstoff – in diesem Falle Süßstoff – zugelassen. Diese Bewertungen berücksichtigen ebenfalls empfindliche Gruppen wie Kinder, Schwangere und Senioren. Durch den Einsatz von Süßstoffen wird der Genuss von Süße ermöglicht, ohne Kalorien zu liefern, den Zähnen zu schaden oder den Blutzuckerspiegel zu beeinflussen.
Geschmäcker sind verschieden, sehr individuell und Süße ist Genuss! Entsprechend sollten auch die kalorienfreie Süße und somit Süßstoffe in Maßen genossen werden. Mit Ernährungsbildung wird die Voraussetzung für Verbraucher:innen geschaffen, dass sie gesunde Essgewohnheiten übernehmen. Reglementierungen ohne Rücksicht auf den Geschmack und ohne wissenschaftliche Evidenz werden nicht zum nachhaltigen Erfolg führen.
Quellen:
Verordnung über diätetische Lebensmittel vom 20.06.1963 Nr 32 – Tag der Ausgabe 27.06.1963, Bonn zweiter Abschnitt § 8 Abs 2
Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.06.1994 über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (ABI. Nr. L 237 vom 10.09.1994, S. 3)
Neuordnung des Süßstoffzulassungsrechts 5. Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZzulV)1 vom 29.01.1998 (BGBI. I S. 230) BGBI III/FNA 2125-40-71 Auszug aus dem Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 8/1998
Richtlinie 2003/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.12.2003 zur Änderung der Richtlinie 94/35/EG über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, Amtsblatt der Europäischen Union
Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 5, Bonn
Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
Richtlinie 2009/163/EU der Kommission vom 22. Dezember 2009 zur Änderung der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, im Hinblick auf Neotam (Text von Bedeutung für den EWR)
Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Steviolglycosiden
Verordnung (EU) Nr. 497/2014 der Kommission vom 14. Mai 2014 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf Advantam zur Verwendung als Süßungsmittel
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung vom 1. Oktober 2010, BGBl. I (2010) 1306–1307
Verordnung (EU) 2018/97 der Kommission vom 22. Januar 2018 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Süßungsmitteln in feinen Backwaren
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission