Hier schreiben meyer.rechtsanwälte darüber, was in der Welt des Lebensmittelrechts vor sich geht. Was gibt es Neues? Was gilt es zu beachten? Und welche Kuriositäten gibt es zu berichten?
Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Lebensmittelrecht mit allen seinen Facetten wie Produktentwicklung, Kennzeichnung und Health Claims, Risk Assessment und Krisenmanagement.
Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide
Seit Jahren diskutiert die EU-Kommission mit der Kette der Getreideverarbeitung über neue Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide in Getreide und daraus hergestellte Lebensmittel. Nun ist es so weit: Ab Januar 2022 gibt es rechtlich verbindliche Vorgaben für die meisten Getreidearten und viele Getreideverarbeitungserzeugnisse.
Ergotalkaloide/Mutterkornalkaloide
Ergotalkaloide sind Inhaltsstoffe des Mutterkorns; aus diesem Grund werden sie häufig auch als Mutterkornalkaloide bezeichnet. Beim Mutterkorn handelt es sich um die von dem parasitären Pilz Claviceps spp. gebildeten Sklerotien (secale cornutum), die auf Getreideähren und Gräsern vorkommen können. Der Gehalt und das Verteilungsmuster der in Sklerotien neben weiteren Substanzen enthaltenen Ergotalkaloide variieren in Abhängigkeit von der produzierenden Pilzspezies, der befallenen Wirtspflanze, der geografischen Verbreitung und den Witterungseinflüssen.
Gefahrencharakterisierung
Claviceps (C.) purpurea ist die in Europa am meisten verbreitete Claviceps-Spezies. Eine Infektanfälligkeit gegenüber C. purpurea weisen unter anderem die ökonomisch wichtigen Getreide Roggen, Weizen, Triticale, Gerste, Hirse und Hafer auf. Die Untersuchung und Risikobewertung von Lebensmitteln hinsichtlich Ergotalkaloiden beschränkt sich aus diesem Grund auf die sechs von C. purpurea gebildeten Ergotalkaloide Ergometrin, Ergotamin, Ergosin, Ergocristin, Ergokryptin und Ergocornin, einschließlich ihrer entsprechenden Epimere(-inine).
Die EFSA beschäftigte sich bereits 2012 mit den möglichen gesundheitlichen Risiken für Verbraucher durch das Vorkommen von Ergotalkaloiden in Lebensmitteln (EFSA J 2012;10(7): 2798). EFSA stützte ihre Risikobewertung auf Ergotalkaloide der Art Claviceps purpurea, nämlich Ergometrin, Ergotamin, Ergosin, Ergocristin, Ergocryptin und Ergocornin sowie deren Epimere. Sie legte einen Gruppenwert für die akute Referenzdosis (ARfD) in Höhe von 1 μg/kg Körpergewicht und einen Gruppenwert für die duldbare tägliche Aufnahmemenge in Höhe von 0,6 μg/kg Körpergewicht fest. 2017 veröffentlichte die EFSA einen wissenschaftlichen Bericht über die ernährungsbedingte Exposition von Mensch und Tier gegenüber Ergotalkaloiden. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen deuten die Expositionsschätzungen für Ergotalkaloide auf eine Exposition nahe an der duldbaren täglichen Aufnahmemenge hin. Bei den höchsten Expositionsschätzungen trugen vor allem verschiedene Arten von Brot und Brötchen zur chronischen lebensmittelbedingten Exposition bei, insbesondere solche, die Roggen enthalten oder ausschließlich aus Roggen hergestellt sind. Insbesondere bei Kindern deuten die höchsten Schätzungen auf eine akute Exposition nahe an der akuten Referenzdosis hin.
VO (EU) 2021/1399
Mit der neuen Verordnung (EU) 2021/1399 vom 24. August 2021 zur Änderung der VO (EG) 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln wurden nun rechtlich verbindlich Höchstgehalte an Mutterkorn-Sklerotien (neben den bisherigen für unverarbeitetes Getreide, außer Mais und Reis) und Ergotalkaloiden geschaffen, und zwar
- … hinsichtlich Mutterkorn-Sklerotien für …
- unverarbeitetes Getreide (außer Mais, Roggen und Reis)
- unverarbeiteten Roggen
- … hinsichtlich Ergotalkaloide für …
- Mahlerzeugnisse aus Gerste, Weizen, Dinkel und Hafer (mit einem Aschegehalt von weniger als 900 mg/100 g)
- Mahlerzeugnisse aus Gerste, Weizen, Dinkel und Hafer (mit einem Aschegehalt von mindestens 900 mg/100 g)
- Gersten-, Weizen-, Dinkel- und Haferkörner, die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden
- Roggenmahlerzeugnisse
- Roggen, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird
- Weizengluten
- Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder
Der Höchstgehalt für Ergotalkaloide bezieht sich auf die Untergrenze (‚lower bound‘) der Summe der folgenden zwölf Ergotalkaloide: Ergocornin/Ergocorninin; Ergocristin/Ergocristinin; Ergocryptin/Ergocryptinin (α- und β-Form); Ergometrin/Ergometrinin; Ergosin/Ergosinin; Ergotamin/Ergotaminin. Bei der Untergrenze (‚lower bound‘) der Summe wird der Beitrag jedes nicht quantifizierten Epimers auf null festgesetzt (nähere Erläuterung im Anhang der VO).
Die neuen Höchstgehalte gelten ab dem 1.1.2022. Für einige Lebensmittelmatrizes sind ab dem 1.7.2024 bereits niedrigere Höchstgehalte in der VO 2021/1399 definiert. Mittelfristig ist aber auch vorgesehen, noch strengere Höchstgehalte festzulegen. Damit die Kommission in die Lage versetzt wird, die möglichen Änderungen der Gehalte aufgrund von Änderungen bei den landwirtschaftlichen Verfahren sowie veränderten Klima- und Umweltfaktoren bewerten zu können, sind die Mitgliedstaaten und die interessierten Kreise in die Pflicht genommen, die dafür erforderlichen Daten und Informationen vorzulegen. Deshalb sollen bis zum 1.1.2023 die Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen und die Fortschritte bei der Anwendung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung einer Kontamination sowie regelmäßig Daten zum Vorkommen der Kontaminanten an die EFSA gemeldet werden (Art. 1 VO (EU) 2021/1399).
Die im Anhang der Verordnung aufgeführten Lebensmittel, die vor dem 1.1.2022 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben (Art. 2 VO (EU) 2021/1399).
Praxishinweis
Aufgrund der eingeführten gesetzlichen Höchstgehalte für Ergotalkaloide sollten die betroffenen Lebensmittelunternehmer entsprechende Ursachenforschungen noch intensiver vorantreiben sowie daraus abgeleitet weitere Minimierungsmaßnahmen im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems vornehmen.